Das Studium ist in neun Module gegliedert. Neben einem fundierten Einblick in betriebswirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Theorien vermitteln die Module eine umfangreiche Fach- und Methodenkompetenz und schulen den Umgang mit Management Instrumenten.
Eine detaillierte Beschreibung aller Module befinden sich im Modulhandbuch. Maßgeblich für den Studiengang ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Kosten Der berufsbegleitende Masterstudiengang Nonprofit Management ist gebührenpflichtig. Die Studiengebühren betragen exklusive der Prüfungsgebühr 12.900€. Die Studiengebühren sind zahlbar in einer Anzahlung bis Studienbeginn und in 30 gleichbleibenden Monatsraten. Sie enthält sämtliche Lehr- und Präsenzveranstaltungen sowie umfangreiche Seminarunterlagen. Hinzu kommt eine Immatrikulationsgebühr von einmalig 300€, die Prüfungsgebühr in Höhe von 300€ sowie die Semestergebühr, die das Semesterticket enthält. Frühbucherrabatt! Bei einer Anmeldung bis zum 31. Juli 2024 erhalten Sie auf die o.g. Studiengebühren einen Rabatt von 1000€. Die Anzahlung beträgt 3.560 € und die monatliche Rate beläuft sich auf 278€. Die Studiengebühren belaufen sich auf 11.900€. Dieser Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen. Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit gewähren wir Führungskräften aus den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege einen Preisnachlass von 15% auf die Studiengebühren. Voraussetzung ist die Anmeldung der Teilnehmenden und Übernahme der Studiengebühren durch die jeweilige Organisation. Das Studium ist als offizielle Weiterbildung steuerlich absetzbar. Dieser Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen. Mobil durch Hessen mit dem SemesterticketMit dem Semesterticket können Sie während des Studiums im gesamten Tarifgebiet des Rhein-Main Verkehrsverbundes (RMV+VRN+NVV+IC) fahren. Ein Upgrade auf ein Deutschlandticket ist kostenpflichtig möglich.Der Preis für das Semesterticket ist in der Semestergebühr enthalten. Im Sommersemester 2024 waren dies bspw. 235 € (Gültigkeit vom 1. April bis 30. September). Ggf. weitere Reise- und Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Steuerlicher HinweisDer Studiengang ist umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a UStG. Die Studiengebühren, der Semesterbeitrag und die weiteren im Zusammenhang mit dem Studium stehenden Aufwendungen können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatung.Finanzierung und FörderungEs gibt die Möglichkeit verschiedene Kredite und Darlehen zur Finanzierung Ihres Studiums zu beantragen, etwa bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende sowie bei der Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge. Zur Unterstützung des Studiums können Sie auch die Förderung im Rahmen von Stipendien oder Stiftungen – z. B. der EB-Stiftung – prüfen und beantragen. Ebenso sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin suchen und anfragen, ob eine Teilkostenübernahme erfolgen kann. |
Bewerbung Sie sind interessiert? - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungsschluss31. August mit Beginn zum WintersemesterZulassungZum Masterstudium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze durch Entscheid des Zulassungsausschusses zugelassen
BewerbungsunterlagenBei der schriftlichen Bewerbung müssen folgen Unterlagen mit eingereicht werden:
Zulassung mit EignungsprüfungBewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss können in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen zu weiterbildenden Studiengängen, die mit einem akademischen Grad abschließen, zugelassen werden. Aufgrund des Bedarfs an wissenschaftlich fundierter Ausbildung bei erfahrenen Leitungskräften ohne ersten Hochschulabschluss hat der Fachbereichsrat W deshalb 2018 beschlossen, von der nach § 16 Abs. 2 HHG vorgesehenen Regelung des Zugangs zu einem Masterstudium ohne ersten akademischen Hochschulabschluss durch eine Eignungsprüfung Gebrauch zu machen. Durch die Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die berufliche Qualifikation und die fachliche Voraussetzung der Bewerberinnen und Bewerber mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums gleichwertig sind. In der Eignungsprüfung wird geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügt, die eine erfolgreiche Teilnahme am Studiengang erwarten lassen (siehe § 2a Abs. 2 StPrO MNM) und müssen nach § 16 Abs. 2 HHG im Rahmen einer Eignungsprüfung einen Kenntnisstand nachweisen, der dem eines für den angestrebten Studiengang einschlägigen ersten Hochschulabschlusses entspricht. Mehr Informationen zum Zulassungsverfahren mit Eignungsprüfung finden Sie hier. |