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Allgemeine Teilnahmebedingungen der Campus 3L gGmbH

für Weiterbildungen, Seminare, Tagungen und berufsbegleitende Hochschulabschlüsse

Teil I – Allgemeine Bestimmungen

Je nach Art der Buchung gilt ergänzend zu Teil I und III einer der folgenden Teile: Teil IIa für offene Veranstaltungen (Regelangebote für Einzelbuchungen), Teil IIb für Weiterbildungen mit Hochschulabschluss (zusätzlich zu Teil IIa) sowie Teil IIc für geschlossene Veranstaltungen (individuelle Firmen- und Gruppenangebote).

1. Anwendungsbereich
1.1 Der Vertrag kommt zwischen der Campus 3L gGmbH (Amtsgericht Darmstadt – HRB 106746, Zweifalltorweg 12 in 64293 Darmstadt – vertreten durch die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin Carmen Schulz), im Folgenden Campus 3L genannt, und der teilnehmenden Person bzw. Organisation zustande.
1.2 Alle Weiterbildungen mit einem Hochschulabschluss bzw. -zertifikat werden in Kooperation mit bzw. im Auftrag der Evangelischen Hochschule Hessen bzw. einer anderen in der Weiterbildungsbeschreibung genannten Hochschule durchgeführt.

2. Anmeldung
2.1 Mit der Anmeldung über das Seminarportal https://veranstaltungen.campus-lll.de/ bzw. https://campus-lll.de oder https://ifep.campus-lll.de meldet sich die teilnehmende Person oder Organisation verbindlich für die ausgewählte Weiterbildung an. Für kostenpflichtige Anmeldungen ist eine vorherige Registrierung empfohlen. Für Anmeldungen an Weiterbildungen mit Hochschulabschlüssen ist eine Registrierung im Studierendenportal notwendig.
2.2 Die Anmeldung ist mit den erforderlichen Angaben bis spätestens zu dem in der Weiterbildungs- bzw. Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Anmeldeschluss abzusenden. Spätere Anmeldungen sind nur im Einzelfall bei entsprechender Verfügbarkeit möglich.
2.3 Campus 3L bestätigt den Eingang der Anmeldung anschließend per E-Mail. Mit dieser Anmeldebestätigung ist die Anmeldung verbindlich.
2.4 Für die Anmeldungen zu einer Veranstaltung mit Hochschulabschluss unterliegt der Vertrag der auflösenden Bedingung der Zulassung durch die jeweilige Hochschule (siehe Teil IIb dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen insbesondere § 15 Absatz 7 bis 9).
2.5 Die teilnehmende Person bzw. Organisation erkennt mit Absendung der elektronischen Anmeldung/Bestellung diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

3. Leistungsumfang
3.1 Der jeweilige Umfang der vertraglichen Leistungen, einschließlich Zugangsvoraussetzungen, Mindestalter, Fehlzeitenregelungen und Abschlussvoraussetzungen, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Veranstaltungs- bzw. Weiterbildungsbeschreibung sowie einem etwaigen Modulhandbuch.
3.2 Teilnehmende erhalten für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen eine Teilnahmebescheinigung.
3.3 Teilnehmende erhalten für die Teilnahme an Zertifikatskursen eine Zertifikatsbescheinigung, sofern die dafür in der Weiterbildungsbeschreibung beschriebenen notwendigen Bedingungen erfüllt sind.

4. Mindestteilnehmendenzahl
4.1 Die Mindestteilnehmendenzahl zur Durchführung von Weiterbildungen und Seminaren ist in der Weiterbildungsbeschreibung angegeben und beträgt im Regelfall acht und bei erlebnispädagogischen Programmen zwanzig teilnehmende Personen.
4.2 Die Anzahl der Teilnehmendenplätze ist begrenzt. Die maximale Anzahl an Teilnehmenden ist der Veranstaltungs- bzw. Weiterbildungsbeschreibung zu entnehmen. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldung.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmeentgelts wird mit dem Abschluss des Vertrages begründet.
5.2 Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung.
5.3 Wenn explizit ausgewiesen, beinhaltet die Teilnahme ebenfalls den Zugang zu einer Kursplattform oder einem Online-Konferenzsystem z. B. bei hybriden oder Online-Veranstaltungen.
5.4 Das Teilnahmeentgelt wird durch Campus 3L in Rechnung gestellt.
5.5 Das Teilnahmeentgelt für Veranstaltungen ohne Mindestgrenze wird unmittelbar nach der Anmeldung in Rechnung gestellt. Ansonsten wird die Rechnung erst nach Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl gestellt.
5.6 Das Teilnahmeentgelt enthält grundsätzlich die Mehrwertsteuer. Sollte die Veranstaltung einer Umsatzsteuerbefreiung unterliegen, so ist das in der Preisnennung ersichtlich. Campus 3L behält sich jedoch vor, bei einer Änderung der steuerlichen Würdigung die Umsatzsteuer nachträglich zu erheben.
5.7 Das Teilnahmeentgelt ist mit dem digitalen Zugang der Rechnung fällig und innerhalb der dort angegebenen Zahlungsziele auf das ausgewiesene Konto zu begleichen.
5.8 Der Geldeingang hat bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Bei späterer Rechnungsstellung hat der Geldeingang bis spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu erfolgen. Erfüllung tritt mit Gutschrift auf dem Konto der Campus 3L ein.
5.9 Für die Inanspruchnahme eines Rabatts ist der entsprechende Nachweis (z.B. Studierendenausweis, Mitgliedsnachweis) spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei Campus 3L einzureichen. Ohne fristgerechten Nachweis gilt der Normalpreis.

6. Nutzung von elektronischen Komponenten für die Lehre – sofern Bestandteil der Weiterbildung
6.1 Den Zugang zu Kurslernplattformen über das Internet bzw. die Teilnahme an Online-Konferenzsystemen (z. B. Zoom oder MS Teams) mit Bild und Ton ist durch den Teilnehmenden während der kompletten Weiterbildungsdauer sicherzustellen.
6.2 Campus 3L stellt sicher, dass auf ihrer Seite während der Weiterbildungsdauer die nötigen technischen Voraussetzungen für den elektronischen Datenaustausch über die in der jeweiligen Weiterbildung eingesetzten Lernplattformen gegeben sind (z. B. ablefy, MS Teams oder Moodle). Campus 3L übernimmt keine Garantie dafür, dass die Lernplattform für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.
6.3 Campus 3L nutzt ausschließlich sichere Verbindungswege und Dienstleister für die Bereitstellung ihrer Dienstleistungen. Die teilnehmende Person sorgt ihrerseits dafür, sichere Verbindungswege für den Abruf der Daten zu nutzen.

7. Leistungsänderungen
Campus 3L behält sich vor, Veranstaltungen, Weiterbildungen und Studiengänge unter nachfolgenden Bedingungen abzusagen oder zu verändern:
7.1 Die Absage kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund für Campus 3L besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Veranstaltung die in der Veranstaltungs- bzw. Weiterbildungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird oder wenn die Leistungen durch Campus 3L aufgrund höherer Gewalt oder Unmöglichkeit nicht erbracht werden können. Die teilnehmende Person wird spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss bzw. spätestens 21 Tage vor Studienbeginn unterrichtet und erhält das gegebenenfalls bereits gezahlte Entgelt ohne Abzüge zurückerstattet.
7.2 Die Campus 3L behält sich vor, anstatt der angekündigten Lehrpersonen Ersatzdozierende zu benennen sowie den Unterrichtsablauf zu verändern, soweit dadurch wesentliche Züge der Veranstaltung nicht geändert werden und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
7.3 Für den Fall, dass ein komplettes Seminar nicht abgehalten werden kann, weil die Lehrperson (kurzfristig) verhindert ist, wird Campus 3L versuchen, einen Ersatztermin anzubieten.
7.4 Können Unterrichtseinheiten (d. h. einzelne Unterrichtsstunden) nicht abgehalten werden, wird Campus 3L versuchen, einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch hierauf sowie auf die anteilige Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht nicht.
7.5 Für den Fall, dass in einer semesterübergreifenden Weiterbildung ein komplettes Modul nicht abgehalten werden kann, weil die Lehrpersonen verhindert sind, wird Campus 3L versuchen, einen Ersatztermin anzubieten, der ggf. auch außerhalb der regulären Studienzeit stattfinden kann.
7.6 Werden nach Vertragsschluss zeitliche Änderungen oder Abweichungen des Inhalts oder der Organisation einer oder mehrerer Veranstaltungen bzw. einzelner Nebenleistungen notwendig, behält sich Campus 3L die Durchführung derartiger Änderungen oder Abweichungen vor, soweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird und die Änderung oder Abweichung die Interessen beider Vertragspartner angemessen berücksichtigt.
7.7 Geringfügige Leistungsänderungen berechtigen nicht zu einer Minderung des vereinbarten Teilnahmeentgelts.

8. Besondere gesundheitliche Voraussetzungen bei erlebnispädagogischen Veranstaltungen
8.1 Soweit die Veranstaltung erlebnispädagogische Elemente in Natur und Gelände beinhaltet, ist die teilnehmende Person verpflichtet, Campus 3L über gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Medikamenteneinnahmen oder Behinderungen zu informieren, soweit diese für die Durchführung der Veranstaltung relevant sein könnten.
8.2 Zu diesem Zweck erhalten die Teilnehmenden einen medizinischen Selbstauskunftsbogen, der vollständig ausgefüllt zurückzusenden ist. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
8.3 Werden gesundheitlich relevante Informationen nicht oder nicht vollständig mitgeteilt, haftet Campus 3L nicht für daraus entstehende Beeinträchtigungen oder Schäden.
8.4 Gesundheitsrelevante Angaben werden ausschließlich an die unmittelbar verantwortlichen Trainer:innen bzw. Dozierenden weitergegeben, soweit dies für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

9. Naturschutz und höhere Gewalt bei Outdoor-Veranstaltungen
9.1 Soweit die Veranstaltung Elemente im Freien oder in der Natur beinhaltet, werden diese im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechts mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist Campus 3L berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern und gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
9.2 Beeinträchtigungen oder der Ausfall von Leistungen aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände – wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse oder unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern – berühren den vertraglichen Vergütungsanspruch von Campus 3L nicht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Teile der Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden können – etwa bei Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel sowie sonstigen behördlichen oder naturschutzrechtlichen Geländesperrungen.

10. Haftung und Schadensersatzansprüche
10.1 Campus 3L haftet für Schäden der teilnehmenden Person nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Campus 3L. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Campus 3L auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Campus 3L haftet nicht für Schäden, die während der An- oder Abreise zu einer Veranstaltung entstehen, noch für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen während der Veranstaltung, es sei denn, diese Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Campus 3L oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht.
10.3 Für technische Störungen oder den Verlust von Daten, die während der Nutzung der Lernplattformen oder anderer elektronischer Komponenten für die Lehre auftreten, übernimmt Campus 3L keine Haftung, sofern die Störungen nicht durch grob fahrlässiges Verhalten von Campus 3L verursacht wurden.
10.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
10.5 Die teilnehmende Person verpflichtet sich, Campus 3L unverzüglich zu informieren, falls sie von Dritten wegen der Verletzung gewerblicher Schutz- oder Urheberrechte in Anspruch genommen wird. In solchen Fällen stellt die teilnehmende Person Campus 3L von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit die Inanspruchnahme auf der Nutzung von Inhalten beruht, die durch die teilnehmende Person bereitgestellt wurden.

11. Änderung der persönlichen Daten
Die teilnehmende Person hat eine Änderung der Privat- oder Rechnungsanschrift sowie der Telefonnummer und E-Mailadresse Campus 3L unverzüglich mitzuteilen.

12. Vertraulichkeit
12.1 Die teilnehmende Person erhält die urheberrechtlich geschützten Weiterbildungsunterlagen und verpflichtet sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
12.2 Die teilnehmenden Personen wie auch die Dozierenden sind verpflichtet, alle auf andere Teilnehmende und Dozierende bezogenen Informationen streng vertraulich (entsprechend Chatham House Rule) zu behandeln: „Teilnehmenden ist die freie Verwendung der erhaltenen Informationen unter der Bedingung gestattet, dass weder die Identität noch die Zugehörigkeit von Rednern oder anderen Teilnehmenden preisgegeben werden dürfen.“

13. Datenschutz
13.1 Campus 3L verarbeitet personenbezogenen Daten der antragstellenden Person zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Hinweisen zur Datenverarbeitung.
13.2 Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass Campus 3L Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Beruf und Arbeitgeber an die Dozierenden weitergeben darf. Diese Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
13.3 Die teilnehmende Person hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Campus 3L über Sie gespeichert wurden. Zusätzlich hat die teilnehmende Person das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie Sperrung, Übertragung der Daten an sich oder einen Dritten sowie den Anspruch auf Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
13.4 Die Datenschutzhinweise sind einsehbar unter https://campus-LLL.de.

Teil IIa – Besonderheiten für offene Veranstaltungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil I für alle Veranstaltungen, zu denen sich Einzelpersonen oder Organisationen in ein bestehendes Programm einbuchen.

14. Rücktritt und Nichtteilnahme
14.1 Privatpersonen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Es gilt die beigefügte Widerrufsbelehrung.
14.2 Ein Rücktritt ist nur in schriftlicher Form wirksam. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei Campus 3L.
14.3 Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Benennung einer Ersatzperson möglich, sofern diese sämtliche Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson wird ein Bearbeitungsentgelt von 50 € in Rechnung gestellt. Das Teilnahmerecht an Veranstaltungen mit Zugangsvoraussetzungen kann nicht auf eine Ersatzperson übertragen werden, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
14.4 Ansonsten gelten nach Ablauf der Widerrufsfrist folgende Rücktrittskosten:

  • bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung
  • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • ab dem 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung ohne Absage: 100 % der vereinbarten Vergütung

14.5 Für Zertifikatsprogramme und Hochschulabschlüsse gelten gesonderte Rücktritts- und Stornobedingungen, die der jeweiligen Weiterbildungsbeschreibung oder Gebührenordnung bzw. Teil IIb zu entnehmen sind.

Teil IIb – Spezifische Bestimmungen für Hochschulabschlüsse

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil I und Teil IIa für Weiterbildungen, die mit einem Hochschulabschluss bzw. einem Hochschulzertifikat abschließen. Die Bestimmungen können sich auch auf einzelne Veranstaltungen beziehen, sofern mit der Teilnahme ein solcher Abschluss angestrebt wird.

15. Bei Antrag auf Zulassung für Veranstaltungen mit Hochschulabschluss
15.1 Mit der Anmeldung über das Bewerbungsformular meldet sich die antragstellende Person verbindlich für den Studiengang bzw. das ausgewählte Zertifikatsprogramm an.
15.2 Die antragstellende Person erkennt mit Absendung der elektronischen Bewerbung die Verfassung der Evangelischen Hochschule Hochschule Darmstadt (seit dem 1. April 2026 umbenannt zu Evangelische Hochschule Hessen) vom 16. Oktober 2014 an, insbesondere §29.
15.3 Für berufsbegleitende Studiengänge gilt die Immatrikulationsordnung der Evangelischen Hochschule Darmstadt (seit dem 1. April 2026 umbenannt zu Evangelische Hochschule Hessen) vom 29.05.2017 in der aktuellen Fassung (vom 09.03.2020) bzw. die aktuelle Immatrikulationsordnung der zuständigen Hochschule.
15.4 Für Zertifikatsprogramme gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Zertifikatsprogramme der Evangelischen Hochschule Hessen in der aktuellen Fassung.
15.5 Die antragstellende Person erkennt die aktuell gültige Gebührenübersicht der jeweiligen Weiterbildung an. Diese kann jederzeit unter https://campus-lll.de abgerufen werden.
15.6 Die antragstellende Person verpflichtet sich, sämtliche für die Anmeldung erforderlichen, in der jeweils gültigen Prüfungs- bzw. Zertifikatsordnung genannten Unterlagen bis spätestens zum Bewerbungsschluss Campus 3L in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Der Bewerbungsschluss kann jederzeit unter https://campus-lll.de abgerufen werden. Originale bzw. beglaubigte Kopien der Nachweise der Hochschulzulassung sind entweder postalisch an Campus 3L gGmbH – Bewerbungsamt -, Zweifalltorweg 12, 64295 Darmstadt zu senden oder am Tag der Immatrikulation zur Prüfung vorzulegen.
15.7 Die Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Masterstudiengängen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt. Über die Zulassung der antragstellenden Person und die Anzahl der Studienplätze entscheidet der für den jeweiligen Studiengang gewählte Zulassungsausschuss. Lässt der Zulassungsausschuss die antragstellende Person zur Teilnahme an dem Studiengang bzw. der Weiterbildung nicht zu, wird der Vertrag dadurch rückwirkend unwirksam (auflösende Bedingung). Der Vertrag zwischen Campus 3L und der antragstellenden Person kommt demnach mit der Annahme der Zulassung zustande.
15.8 Die Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an Zertifikatsprogrammen sind in den jeweiligen spezifischen Zertifikatsordnungen geregelt. Wird die antragstellende Person zur Teilnahme an dem Programm nicht zugelassen, wird der Vertrag dadurch rückwirkend unwirksam (auflösende Bedingung).
15.9 Der Vertrag wird ebenfalls rückwirkend unwirksam, wenn der Studiengang bzw. die Weiterbildung mangels Erreichens der Teilnehmendenzahl nicht zustande kommt.

16. Leistungsumfang bei Hochschulabschlüssen
16.1 Der jeweilige Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der Masterstudiengänge ergibt sich aus den Informationsunterlagen zu den Studiengängen, der aktuell gültigen Rahmenprüfungsordnung der Evangelischen Hochschule Hessen bzw. der zuständigen Hochschule sowie der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. dem jeweiligen Studienverlaufsplan.
16.2 Der jeweilige Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der Zertifikatsprogramme ergibt sich aus den Informationsunterlagen zu den Weiterbildungsveranstaltungen sowie der aktuell gültigen Ordnung(en) der Evangelischen Hochschule Hessen bzw. der zuständigen Hochschule sowie dem jeweiligen Modulhandbuch.
16.3 Zur Vergabe von Certificates, Diplomas, Zeugnissen und Urkunden ist die jeweils gültige Fassung der Prüfungsordnung bzw. relevanter Ordnungen maßgebend. Die Abschlüsse werden durch die jeweilige kooperierende Hochschule vergeben.

17. Ergänzende Zahlungsbedingungen bei berufsbegleitenden Studiengängen und Hochschulzertifikaten
17.1 Berufsbegleitende Hochschulabschlüsse haben eine eigene Gebührenübersicht bzw. Veranstaltungsbeschreibung.
17.2 Berufsbegleitende Masterstudiengänge und Zertifikatsprogramme können eine Anzahlung vor Beginn des Studienantritts erfordern.
17.3 Während der Immatrikulation ist der verbleibende Betrag in monatlichen Raten zu begleichen. Die Höhe der Raten sind der jeweiligen Gebührenübersicht bzw. Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
17.4 Neben den Studiengebühren werden Semestergebühren, Immatrikulationsgebühren, Verwaltungsgebühren und Prüfungsgebühren erhoben. Die genaue Höhe wird in der jeweils gültigen Gebührenübersicht bzw. Veranstaltungsbeschreibung genannt.
17.5 Bei einer Studiendauer, die über die in den Informationsmaterialien angegebenen Regelstudienzeit hinausgeht, kann eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 100,- € pro Semester erhoben werden.
17.6 Soweit die Veranstaltungsbeschreibung oder das Modulhandbuch die Möglichkeit des Nachholens versäumter Seminareinheiten vorsieht, kann Campus 3L eine Verwaltungspauschale von 50 € pro nachgeholtem Seminartag erheben.

18. Ergänzungen zu Rücktritt und Nichtteilnahme bei berufsbegleitenden Studiengängen
18.1 Die Erstlaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ohne Kündigungsrecht und beginnt mit dem jeweiligen Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf von 24 Monaten stillschweigend um 6 weitere Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der 24 Monate durch die zugelassene Person gekündigt worden ist. Der Vertrag kann nach Ablauf der 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Semesters gekündigt werden. Eine Kündigung führt automatisch zur Exmatrikulation zum Semesterende. Mit Erlangung des Hochschulgrades endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge erfolgt nicht.
18.2 Innerhalb der Erstlaufzeit von 24 Monaten wird bei vorzeitiger Nichtteilnahme – insbesondere bei Stornierung, unberechtigter Kündigung oder Studienabbruch – das volle Teilnahmeentgelt fällig, gleich ob das Säumnis mit oder ohne Verschulden der zugelassenen Person herbeigeführt wurde. Das Teilnahmerecht an Lehrveranstaltungen kann die zugelassene Person nicht auf eine Ersatzperson übertragen.
18.3 Campus 3L lässt sich dasjenige anrechnen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dies beträgt:

  • vor Beginn des Studiengangs: 20 % des Teilnahmeentgelts
  • in den ersten 12 Monaten nach Studienbeginn: 15 % des Teilnahmeentgelts
  • ab dem 13. Monat bis zum Ende der Erstlaufzeit (24 Monate): 5 % des Teilnahmeentgelts

Der zugelassenen Person steht der Nachweis frei, dass die Ersparnis im Einzelfall höher liegt. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass sich die zugelassene Person zum Zeitpunkt der Kündigung nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei bestehendem Zahlungsrückstand entfällt die Anrechnung.
18.4 In besonderen Härtefällen kann Campus 3L auf schriftlichen Antrag von der vorstehenden Stornoregelung abweichen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
18.5 Bis zu vier Wochen vor Studienbeginn ist die Benennung einer/eines Ersatzteilnehmenden möglich, soweit diese Person die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Bei der Benennung einer/-s Ersatzteilnehmenden wird ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. 300 € in Rechnung gestellt.
18.6 Die zugelassene Person gilt zu den Modulen ihrer jeweiligen Kohorte als angemeldet. Die Module des Studienganges sind in der im Studienverlauf festgelegten Reihenfolge zu absolvieren. Abmeldungen von der Teilnahme an Modulen bzw. den dazugehörigen Veranstaltungsblöcken können im Studierendenportal unter Angabe eines wichtigen Grundes erfolgen. Als wichtiger Grund kommt insbesondere Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests in Betracht. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die zugelassene Person die versäumten Veranstaltungsblöcke/Module ohne zusätzliche Kosten im Rahmen des darauffolgenden Studienganges (Kohorte) nachholen. Diese Option setzt voraus, dass der nachfolgende Studiengang (Kohorte) zustande kommt. Das Risiko eventueller Änderungen sowie des Nichtzustandekommens des nachfolgenden Studienganges (Kohorte) trägt die zugelassene Person. In letzterem Fall kann eine (anteilige) Rückerstattung der Weiterbildungs-/Studiengebühr erfolgen.
18.7 Eine Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund wird als Teilnahme an dem entsprechenden Modul gewertet. Für eine wiederholte Teilnahme an dem versäumten Modul in der darauffolgenden Kohorte kann 50,- € pro Präsenztag gesondert in Rechnung gestellt.
18.8 Zudem besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung gemäß §10 der gültigen Immatrikulationsordnung der Evangelischen Hochschule Darmstadt (seit dem 1. April 2026 umbenannt in Evangelische Hochschule Hessen) oder einer anderen kooperierenden Hochschule für die laufende Kohorte. Die zugelassene Person kann die versäumten Veranstaltungen im nachfolgenden Studiengang (Kohorte) fortsetzen. Diese Option setzt voraus, dass der nachfolgende Studiengang (Kohorte) zustande kommt. Das Risiko eventueller Änderungen sowie des Nichtzustandekommens des nachfolgenden Studienganges (Kohorte) trägt die zugelassene Person. In letzterem Fall kann eine (anteilige) Rückerstattung der Weiterbildungs-/Studiengebühr erfolgen.

19. Ergänzungen zu Rücktritt und Nichtteilnahme bei Hochschulzertifikaten
19.1 Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten folgende Rücktrittskosten:

  • bis 100 Tage vor Programmbeginn: 150,00 € (Verwaltungspauschale)
  • vom 99. bis zum 60. Tag vor Programmbeginn: 40 % des Teilnahmeentgelts
  • vom 59. bis zum 30. Tag vor Programmbeginn: 60 % des Teilnahmeentgelts
  • vom 29. bis zum 15. Tag vor Programmbeginn: 75 % des Teilnahmeentgelts
  • vom 14. bis zum 1. Tag vor Programmbeginn: 95 % des Teilnahmeentgelts
  • danach: 100 % des Teilnahmeentgelts

19.2 Ein Rücktritt ist nur in schriftlicher Form wirksam. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei Campus 3L.
19.3 In besonderen Härtefällen kann Campus 3L auf schriftlichen Antrag von der vorstehenden Stornoregelung abweichen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

20. Ergänzende Angaben zum Datenschutz
20.1 Bei Weiterbildungsmaßnahmen mit Immatrikulation richten sich nach der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über das Verfahren der Immatrikulation an den Hochschulen des Landes Hessen.
20.2 Es gilt die Immatrikulationsordnung der Evangelischen Hochschule Darmstadt (seit dem 1. April 2026 umbenannt in Evangelische Hochschule Hessen) in der Fassung vom 09.03.2020 insbesondere §16 Verarbeitung personenbezogener Daten, §17 Übermittlung personenbezogener Daten an das Hessische Statistische Landesamt, §Übermittlung von Personen bezogenen Daten an die Studierendenschaft, §19 Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Bibliothek, §20 Übermittlung von personenbezogenen Daten an das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium, §21 Übermittlung von personenbezogenen Daten an die zuständige Krankenkasse, §22 Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von Hochschulprüfungen und zum Nachweis des Studiums sowie §24 Datenschutz.

Teil IIc – Besondere Bedingungen für Auftragsveranstaltungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil I für Auftragsveranstaltungen, Inhouse-Schulungen sowie erlebnispädagogische Gruppen- und Schulprogramme. Vertragspartner auf Auftraggeberseite ist ausschließlich die buchende Schule, das Unternehmen, die öffentliche Einrichtung oder Organisation – nicht die einzelne teilnehmende Person.

21. Teilnahmevoraussetzungen und Mindestgruppengröße
21.1 Die Mindestgröße einer Gruppe sowie die Mindestvergütung ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Wird die vereinbarte Mindestteilnehmendenzahl unterschritten, bleibt die Mindestvergütung vollständig geschuldet. Ausnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Campus 3L möglich.
21.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Campus 3L spätestens 14 Tage vor Programmbeginn über gesundheitliche Besonderheiten, Behinderungen, Medikamenteneinnahmen oder körperliche Einschränkungen der Teilnehmenden zu informieren, soweit diese für die Programmdurchführung relevant sind. Werden solche Informationen nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt, haftet Campus 3L nicht für daraus entstehende Beeinträchtigungen oder Schäden.
21.3 Bei minderjährigen Teilnehmenden muss vor Programmbeginn die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unterschrieben vorliegen. Diese wird vorab durch die buchende Organisation ausgegeben und eingesammelt. Liegt die Einverständniserklärung nicht vor, ist eine Teilnahme der betreffenden Person nicht möglich.

22. Schäden durch Teilnehmende
Schäden, die Teilnehmende mutwillig am Veranstaltungsort, der Einrichtung oder am Material verursachen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
23. Kosten, Rücktritt und Nichtteilnahme bei individuellen Auftragsveranstaltungen
23.1 Auftragsveranstaltungen werden individuell geplant und konzipiert. Mit schriftlicher Auftragserteilung gilt die Buchung als verbindlich.
23.2 Ein Rücktritt von der Veranstaltung durch den Auftraggeber ist nur in schriftlicher Form möglich. Bei Rücktritt fallen folgende Stornokosten an:

  • Bis 90 Kalendertage vor Programmbeginn: 5 % des Programmpreises (Verwaltungs-pauschale)
  • 89 bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der vereinbarten Vergütung
  • 59 bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Vergütung
  • Bereits angefallene Reisekosten, Vorbereitungszeiten oder sonstige nachweisbare Aufwendungen werden zusätzlich berechnet, sofern der Rücktritt durch den Auftraggeber erfolgt
  • ab dem 29. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung ohne Absage: 100 % der vereinbarten Vergütung

23.3 Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung, sofern keine schriftliche Neuterminierung innerhalb von 14 Tagen erfolgt.
23.4 Findet die Veranstaltung beim Auftraggeber statt, so ist dieser verpflichtet, geeignete Räumlichkeiten und technische Voraussetzungen zur Durchführung sicherzustellen. Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund fehlender Infrastruktur liegen in seiner Verantwortung.

24. Rücktritt und Nichtteilnahme bei Schulklassen und pädagogischen Gruppen
24.1 Für Schulklassen und pädagogische Gruppen gelten folgende Rücktrittskosten:

  • bis 90 Kalendertage vor Programmbeginn: 5 % des Programmpreises (Verwaltungspauschale)
  • 89 bis 31 Kalendertage vor Programmbeginn: 30 % des Programmpreises
  • 30 bis 5 Kalendertage vor Programmbeginn: 50 % des Programmpreises
  • ab dem 4. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung ohne schriftliche Absage: 100 % des Programmpreises

24.2 Maßgeblich für die Abrechnung ist stets die vereinbarte Mindestteilnehmendenzahl – wird diese unterschritten, bleibt sie dennoch vollständig in Rechnung gestellt.
24.3 Ein Rücktritt ist nur in schriftlicher Form wirksam. Maßgeblich ist der Eingang bei Campus 3L. Diese Regelung gilt sowohl für die gesamte Gruppe als auch für einzelne Teilnehmende.
24.4 Die Rechnung wird durch Campus 3L oder das beauftragte Kooperationshaus nach Abschluss der Veranstaltung gestellt. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
24.5 Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise einzelner teilnehmenden Personen bleibt der volle Programmpreis geschuldet.

25. Rücktritt durch Campus 3L
Campus 3L kann eine geschlossene Veranstaltung absagen bei unvermeidbaren außerordentlichen Umständen, bei Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden oder bei Erkrankung nicht ersetzbarer Trainer:innen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Lediglich unmittelbar durch Campus 3L verursachte, vom Auftraggeber schriftlich nachgewiesene Mehrkosten werden erstattet.

26. Reklamation
Beanstandungen sind unverzüglich der Veranstaltungsleitung mitzuteilen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich bei Campus 3L geltend gemacht werden und verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.

Teil III – Schlussbestimmungen

27. Schlussbestimmungen
27.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht davon berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Sollte in diesen Bedingungen eine Lücke auftreten, so werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten. Weitergehende Rechtsansprüche leiten sich aus diesem Vertrag nicht ab.
27.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
27.3 Der ausschließliche Gerichtsstand ist Darmstadt, Deutschland.

Campus 3L gGmbH
29. Mai 2026

Widerrufsbelehrung für Privatpersonen

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Campus 3L gGmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Carmen Schulz, Zweifall-torweg 12, 64293 Darmstadt, 06151-8610050, info@campus-LLL.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Nach dem Widerruf werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Right of cancellation
You have the right to cancel this contract within fourteen days without providing any reason.

The cancellation period is fourteen days from the date of conclusion of the contract.

To exercise your right of cancellation, please inform us (Campus 3L gGmbH, represented by the Chief Operating Officer Carmen Schulz, Zweifalltorweg 12, 64293 Darmstadt, Tel. 06151-8610050, info@campus-LLL.de) of your decision to cancel the contract with a clear declaration (e.g., by letter or email).

Upon receiving your cancellation, we will promptly confirm receipt (e.g., via email).

To meet the cancellation deadline, it is sufficient to send the notice of cancellation before the fourteen-day period expires.

Consequences of cancellation
If you cancel this contract, we will reimburse all payments received from you without undue delay, and no later than fourteen days from the date we receive your notice of cancellation. For this reimbursement, we will use the same payment method that you used for the original transaction, unless we have expressly agreed otherwise; in any case, you will not incur any fees as a result of this reimbursement.
If you have requested that services begin during the cancellation period, you will be responsible for paying an amount proportional to the services provided up to the time we receive your notice of cancellation, relative to the total scope of services outlined in the contract.