QinkL – Die Weiterbildung zur Umsetzung der Inklusiven Lösung im Zuge der SGB VIII-Reform
Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland u.a. dazu verpflichtet, gesetzliche Grundlagen daraufhin zu überprüfen, inwiefern strukturelle Teilhabebarrieren und Exklusionswirkungen für behinderte Menschen bestehen, diese zu beseitigen, sowie Verwirklichungschancen für gleichberechtigte Teilhabe strukturell zu schaffen und gesetzlich entsprechend abzusichern.
Dies bezieht sich auch auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die nach Jahrzehnten der aufgesplitterten Hilfesysteme zukünftig im Sinne der sogenannten `inklusiven Lösung´ Hilfe und Unterstützungsformen unter einem gesetzlichen Dach gestalten soll. Die Planung der damit erforderlichen Reform des SGB VIII durch den Gesetzgeber sieht vor, dass die Kinder- und Jugendhilfe über entsprechende Übergangsphasen (2021: KJSG/Schnittstellenbereinigung, 2024: Einführung Verfahrenslotsen, 2027: Bundesgesetz) ab 2028 ein inklusives Leistungsangebot sein soll. D.h. konkret, dass bis 2028 ein an der Lebenslage Kindheit und Jugend orientiertes Leistungssystem, entsprechende Verfahren und inklusive Angebotsformen entwickelt sein sollen, die eine Teilhabe an allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens für alle Kinder und Jugendlichen ermöglichen – unabhängig von Beeinträchtigungen und anderen Exklusionsrisiken.